
Infraschall-Waffen (Infrasound/Infrasonic/Sonic Weapons) gehören zu einer neuen Waffenart, die mit gerichteter Energie munitioniert wird. Diese Waffen wirken lautlos durch Mauern hindurch und können eine große Bandbreite an Effekten erzielen, von Sachbeschädigung bis hin zu verdecktem Mord. Aber auf Bundesebene wurden keine Regeln zum Schutz der Bevölkerung definiert, vor allem wurden keine Grenzwerte gesetzt. In Hessen wurden zudem keine Vorschriften für das Vorgehen bei Verdacht auf kriminellen Missbrauch dieser Waffen erlassen. Folglich sind in Frankfurt die Behörden auf Infraschall-Messungen nicht eingestellt, obwohl behördliche Messungen für rechtliche Schritte gegen Kriminelle zwingend notwendig sind.
Begründet wurde die Regelungslücke bislang damit, dass Betroffene krimineller Gewalt mit Infraschall-Waffen an einem physiologischen oder psychologischen Privatproblem litten. Diese Begründung fußt auf der Leugnung der Existenz von Infraschall- (und Mikrowellen-) Waffen, obwohl solche Waffen schon 2003 ins Bundes-Waffengesetz aufgenommen worden waren. Seit 2016 werden Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, wegen des Havanna-Syndroms weltweit diskutiert – ohne Folgen für die Regelungslücke in Deutschland. Dennoch: Wer heute noch auf das Narrativ der Privatprobleme von Betroffenen krimineller Gewalt mit diesen Waffen rekurriert, macht sich zumindest der kriminellen Verstrickung verdächtig.
Wegen der fehlenden Umsetzung des Bundes-Waffengesetzes in Hessen bezüglich dieser Waffen erhob ich im November 2020 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage, weil ich annahm, dass die Schließung der Regelungslücke auf Landesebene die Polizei befähigen würde tätig zu werden. Das war ein Irrtum, aber ich erfuhr bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass ich mich an die Stadt Frankfurt zu wenden habe, um die für rechtliche Schritte notwendige behördliche Infraschall-Messung zu erlangen.
Da das Frankfurter Umweltamt eine Infraschall-Messung in meiner Wohnung erst ablehnte und dann in Kooperation mit der Frankfurter Polizei vortäuschte, klage ich seit September 2021 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Bemerkenswert ist: Ich muss klagen. Und meine Klage wird offenkundig verschleppt: Stand Januar 2023 sind 220 Klagen vor meiner dran.
Dabei wird offenbar billigend in Kauf genommen, dass ich der Willkür von Kriminellen überlassen bleibe, die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen in meinem gegenwärtigen Wohnumfeld in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim machen, und zwar wie in der Nazi-Zeit an besonders vulnerablen Menschen, in meinem Wohnumfeld an Senior*innen, zu denen ich gehöre, und offenkundig auch an Geflüchteten. Und die Menschenversuche werden wie in der Nazi-Zeit staatlich geschützt, indem die Regelungslücke bei Infraschall- und Mikrowellen-Waffen nicht geschlossen wird und Betroffene krimineller Gewalt mit dem Narrativ von der privaten Verursachung und Verantwortung abgespeist werden, jedenfalls bis vor kurzem.
Weil mir staatlicher Schutz verweigert wurde, musste ich seit 2014 sechsmal umziehen und wurde dabei gezwungen, mein Hab und Gut zu verschleudern und meine Ersparnisse zu verbrauchen. Weil mir staatlicher Schutz immer noch verweigert wird, muss ich Angst um meine körperliche Unversehrtheit und mein Leben haben. Die Frankfurter Polizei ermittelt meines Wissens weiterhin nicht, trotz vieler Anzeigen, und unternimmt auch nichts zu meinem Schutz, obwohl die Bedrohung mit Waffengewalt unmittelbares polizeiliches Handeln erfordern würde. Ich muss sogar von polizeilicher Kollusion mit Kriminellen ausgehen, die mit der Frankfurter Stadtverwaltung vernetzt sind. Deshalb bin ich als Betroffene gezwungen, eigene Untersuchungen anzustellen und mich nach meinen eingeschränkten Möglichkeiten selber zu schützen.
Bei der fortlaufenden Entwicklung dieses Textes verbinde ich die Ergebnisse meiner Recherchen mit meinen Erlebnissen. Meine Tagebücher, in denen ich sie verschrifte, übergebe ich seit 2014 regelmäßig dem Deutschen Tagebucharchiv. Ich beziehe mich öfters auch auf meine Broschüre Vibrierende Wohnungen vom Februar 2018, die ich mit deutlich weniger Wissen als heute verfasste und in der ich von der Vertreibung aus günstigem Wohnraum als Täter-Motiv ausging. Jetzt weiß ich, dass die Erprobung von Infraschall-Waffen, vermutlich im Auftrag von Siemens Erlangen, die Ursache für meine Lage und die anderer Betroffener ist.
Zunächst geben Informationen über Infraschall und Mikrowellen und die Waffenfähigkeit dieser Umweltfaktoren einen Überblick über das Themenfeld. Dann schildere ich meine vergebliche Suche nach staatlicher Hilfe: Ich wurde praktisch immer an das Bundes-Umweltministerium und dessen Immissionsschutzgesetz verwiesen, obwohl dieses Gesetz Anlagen und Geräte regelt, z.B. für die Energie-Erzeugung. Waffen werden im Bundes-Waffengesetz des Bundes-Innenministeriums geregelt. Danach geht es um meinen täglichen Überlebenskampf im rechtsfreien Raum der Regelungslücke. Schließlich gehe ich der Frage nach, weshalb diese Regelungslücke geschaffen wurde und weshalb sie nicht geschlossen wird, obwohl sie so offensichtlich erhebliche Rechtsverstöße ermöglicht.
Der Text ist ein Rohbau. Dafür gibt es Gründe in der Sache selbst, aber auch in meinen Arbeitsbedingungen: Die dauernde Infraschall-Folter in meiner Wohnung verursacht Irritationen und Schmerzen und vermindert meine Konzentrationsfähigkeit, manchmal erheblich. Dazu kommen Interventionen durch IT-Tools, die eigentlich staatlichen Stellen vorbehalten sind. Aber ich bleibe dran, solange ich kann, denn die Regelungslücke bei Infraschall- und Mikrowellen-Waffen ist ein Angriff auf unsere Demokratie und auf alle, die leicht zu „andern“ sind, Frauen beispielsweise.
Eine Fassung dieser PDF, die vom 12. September 2022, habe ich als Broschüre gleichen Titels veröffentlicht. Sie ist in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt abrufbar: Als Teil I. Teil II folgt mit einem hoffentlich guten Ausgang dieser Geschichte, nämlich einem, der die Allgemeinen Menschenrechte respektiert, dem Schutzversprechen des Grundgesetzes genügt und eines Rechtsstaates würdig ist.