Was viele nicht wissen, die Staatsanwaltschaft aber schon: Infraschall-Waffen existieren, schon weil sie 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert wurden. Und bei Waffengewalt gilt das Waffengesetz. Warum also tut die Staatsanwaltschaft seit Jahren so, als gelte das Immissionsschutzgesetz, mit dem technische Anlagen geregelt werden, aber nicht Waffen?
Am 28.10.2024 hatte ich zum vierten Mal bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Anzeige gegen einen Mitarbeiter des Frankfurter Umweltamts erstattet, der am 17.09.2021 in meiner damaligen Wohnung eine Messung von Infraschall und Mikrowellen in ihrer Waffenform vorgetäuscht und der Frankfurter Polizei am 26.10.2021 einen Bericht vorgelegt hatte, obwohl er nicht dafür qualifiziert ist, die Wirkung von Waffen zu beurteilen, und offenbar auch keine Ahnung von tieffrequentem Schall und Infraschall hat.
In meiner Anzeige hatte ich alle Beweise für diesen Betrug durch den Mitarbeiter des Umweltamtes zusammengestellt. Aber Staatsanwältin Siahaan lehnte mit Schreiben vom 03.12.2024 die Aufnahme von Ermittlungen ab. Bei dem Ortstermin „…des Ordnungsamts mit dem Umweltamt…“ seien Messungen durchgeführt worden, die „…ergaben, dass die Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für Geräusche von technischen Anlagen sicher eingehalten wurden…“ Die Staatsanwältin bezog sich also auf das Immissionsschutzgesetz, nicht auf das Waffengesetz, obwohl es bei meiner Anzeige ausdrücklich um Waffen ging. Denn mein „Vortrag“ erschöpfe „…sich in der unsubstantiierten Behauptung…“, seit 2014 dauernden Angriffen mit Infraschall-Waffen zwecks Durchführung von Menschenversuchen zu unterliegen. Im Klartext: Ich kann das nicht beweisen, ein Argument, das mir schon von der Frankfurter Polizei vorgehalten worden war, die nachweislich in die Menschenversuche verstrickt ist. Und das kann ich tatsächlich nicht, denn nur die Polizei kann den Beweis für Waffengewalt mit Infraschall und Mikrowellen erbringen. Aber dazu hätte sie nicht das Umweltamt, sondern einen qualifizierten Dienstleister mit Langzeitmessungen beauftragen müssen, gemäß dem Vorschlag aus dem Waffenrechtsreferat des Hessischen Innenministeriums. Sollte die Erbringung des Beweises durch die Beauftragung des Umweltamts verhindert werden, und wird das durch die Staatsanwaltschaft bewusst geschützt?
Die Möglichkeit, dass ich Opfer von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen sein könnte, und dafür gibt es inzwischen viele Hinweise, hätte aus meiner Sicht Ermittlungen auslösen müssen, an deren Ende auch hätte stehen können, dass ich einfach spinne. Aber Staatsanwältin Siahaan störte sich nicht einmal an den offenkundigen Falschaussagen im Bericht: Beispielsweise hätte nach Angaben des Herstellers das beschriebene Messgerät Infraschall ohne ein geeignetes Mikrofon nicht messen können, das aber fehlte. Ein Messgerät für Mikrowellen wurde nicht erwähnt, aber eine Mikrowellen-Messung wurde trotzdem behauptet. Mir wurde eine frei erfundene Aussage in den Mund gelegt, der zufolge „…als Waffen eingesetzte Mikrowellengeräte in den Küchen der Nachbarwohnungen ursächlich sein sollen…“. Gegen diese Falschaussagen konnte ich nicht protestieren, weil ich den Bericht erst bei einer Akteneinsicht am Verwaltungsgericht zu sehen bekam: Die Möglichkeit der Akteneinsicht ohne Anwalt war bei der Erstellung des Berichts offenbar nicht berücksichtigt worden.
Gegen den Bescheid der Staatsanwältin Siahaan konnte ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen, und das machte ich am 16.12.2024. Aber meine Beschwerde wurde mit Schreiben vom 29.01.2025 von Oberstaatsanwältin Dr. Walk verworfen. Es fehlten Anhaltspunkte für die Verwirklichung eines Straftatbestandes, also konkrete „…Hinweise auf tatsächlicher, nachprüfbarer Grundlage …“. Die hatte ich bei meiner Anzeige vom 28.10.2024 zwar vorgelegt, konkreter ginge der Nachweis von Falschbeurkundung im Amt kaum, aber wo keine Wille ist, ist auch kein Weg.
Der Rechtsbehelfsbelehrung zufolge hätte ich noch beim Oberlandesgericht gegen diesen Bescheid Beschwerde einlegen können, aber da geht das nur mittels einer Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Damit bin ich genau da gelandet, wo ich mit meiner jüngsten Klage gegen den Umweltamtsmitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht auch bin: Sie wird ans Landgericht verwiesen, und auch da brauche ich eine Rechtsvertretung, die ich trotz aller Mühe in über zehn Jahren nicht rekrutieren konnte.
Ergänzung vom 01.03.2025:
Ein weiterer Hinweis auf die Verstrickung der Frankfurter Polizei in die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen ist der Ermittlungsbericht einer Polizeioberkommissarin vom 25.08.2022, in dem mir ein „psychischer Zustand“ angedichtet wurde. Dieser Bericht entstand erst, nachdem die Polizei am 07.09.2021 eine Messung in meiner damaligen Wohnung durch das Umweltamt vortäuschen ließ, um meine Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Erlangung staatlichen Schutzes vor Waffengewalt zu hintertreiben: Thema des obigen Abschnitts.
Auch diesen Ermittlungsbericht hätte ich nicht sehen sollen, wenn alles nach Plan gegangen wäre, weil Akteneinsicht ohne Anwalt nicht vorgesehen war, wie auch im Fall des Messberichts des Umweltamt-Mitarbeiters. Dass ich keine Rechtsvertretung gewinnen konnte, deutet auf Planung: Opfer von staatlich geschützten Menschenversuchen werden dadurch außerstande gesetzt, ihr Recht zu suchen, wenn es schon nicht gelingt, sie in die Psychiatrie oder den Selbstmord zu treiben.
Ich entdeckte den Ermittlungsbericht bei der Einsicht in die Akte zum Betreuungsverfahren, das im März 2022 eröffnet worden war, obwohl meine Klage noch anhängig war. Im Ermittlungsbericht trug Polizeioberkommissarin Sibel E. Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem SPH und anderen unbekannten Quellen zusammen, die praktisch alle wahrheitswidrig und widerlegbar sind. Beispielsweise wird die Meldung von Mikrowellen-Angriffen behauptet, obwohl ich Angriffe mit Infraschall-Waffen angezeigt hatte. Und die „wirre Mitteilung“ über eine vibrierende Wohnung bezieht sich auf meine 2018 veröffentlichte Broschüre gleichen Namens. Das Gespräch mit dem Schutzmann des 14. Reviers Andreas W. am 04.03.2021 habe ich in meiner Veröffentlichung Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität I, Stand 14.09.2023, S. 43 dokumentiert, weil er mir beharrlich unterstellte verrückt zu sein, anstatt sich mit meinen Anzeigen zu beschäftigen. Am Ermittlungsbericht der Polizeioberkommissarin auffällig ist das Fehlen des Wortes Infraschall, gar in der Kombination mit Waffen. Die Kompilation konnte also zu keinem anderen Zweck verfasst worden sein, als das veraltete Vertuschungsnarrativ wieder zu aktivieren, wonach Infraschall-Waffen nicht existierten und Opfer von Gewalt mit diesen Waffen an dem Privatproblem litten, entweder verrückt oder sonst irgendwie krank zu sein. Zudem entdeckte ich den Ermittlungsbericht eben in der Akte zum Betreuungsverfahren, die sachverständigen Psychologen zur Untermauerung ihres Gutachtens zur Verfügung gestellt wird: Wenn ich mich einer Begutachtung gestellt hätte.
Trotz bekanntermaßen schlechter Erfolgsaussichten zeigte ich am 06.01.2025 diesen Ermittlungsbericht als Falschbeurkundung im Amt bei der Staatsanwaltschaft an und erwähnte diese Anzeige in meinem Schreiben vom 20.01.2025 ans Hessische Justizministerium. Darauf antwortete die Staatsanwaltschaft am 12.02.2025 ungewohnt schnell. Staatsanwältin Sammer: Ermittlungen seien eingestellt worden, denn es gehe nicht um eine öffentliche Urkunde, die Informationen im polizeilichen Informationssystem seien richtig, und die Aussage des Schutzmanns vor Ort, er habe erfolglos einen Dialog mit mir gesucht, ich sei aber „aufgrund des psychischen Zustandes einem Gespräch nicht zugänglich“ gewesen, „sei nicht unwahr.“ Auch hier fehlt die Erwähnung von Infraschall-Waffen, womit die Staatsanwaltschaft das Vertuschungsnarrativ, das die Polizei benutzt hatte, deckt.
Derweil gehen die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen weiter, an mir und anderen: Trotz des Hinweises aus dem Justiz-Ministerium mit Schreiben vom 29.01.2025, meine Bitten um Durchführung von Messungen in meiner Wohnung sowie um Durchführung von Gefährderansprachen seien an das Hessische Innenministerium weitergeleitet worden.