Eigentlich sollte ein Staat seine Menschen vor erzwungenen Menschenversuchen schützen. Aber der deutsche Staat schützt die Menschenversuche mit Energie-Waffen, und zwar seit über zwanzig Jahren. Im Land des „nie wieder“ wirft das viele Fragen auf.
Infraschall ist eine besonders vielseitig verwendbare Energieart, richtiges Teufelszeug. Das ist schon dem Artikel zu entnehmen, der am 2. Februar 1968 in der Wochenzeitschrift Die Zeit erschien: „Neue Waffe: Infraschall? Merkwürdige Experimente des Professors Gavreau“. Schon damals wurden alle Besonderheiten von Infraschall benannt: Die Unhörbarkeit für Menschen. Die Unaufhaltbarkeit durch Gegenstände, etwa Wände. Hertz und Dezibel. Die Resonanzfrequenz, mit der Geräte manipuliert und Gebäude zum Einsturz gebracht werden und mit der alle menschlichen Organe angefasst werden können, bei Bedarf bis zum Tod. Militärische Experimente 1914 bis 1918. Die Auswirkungen auf Menschen: Seekrankheit, Übelkeit, das Erzittern von Brust und Bauchraum, Trübung der Sehkraft, Schrecken und Panik.
Zur Erforschung der Wirkungsweise von Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, beispielsweise Mikrowellen- und Infraschall-Waffen, sind Menschenversuche offenbar notwendig. Einem Bericht in The Guardian vom 2. Februar 2022 (Havana Syndrome could be caused by pulsed energy devices) zufolge wurden solche Menschenversuche mit „pulsed energy devices“ aber in den USA aus ethischen Gründen eingestellt: „Engineers who had been working on a potential weapon for the US marines two decades ago, known as Medusa, said that one of the reasons it was discontinued was that it was ethically impossible to conduct human tests on the prototype.“
„Two decades ago“, also um 2002, ist der Zeitpunkt, ab dem Dr. Reinhard Munzert aus Erlangen Menschenversuche mit Mikrowellen in Deutschland anzuprangern beginnt (Infraschall-Waffen Teil I, S. 148ff, S. 152f). Im Guardian-Artikel geht es um Mikrowellen- und Ultraschall-Waffen, obwohl zugleich darauf hingewiesen wird, dass Ultraschall nicht waffentauglich ist: “ultrasound propagates poorly through air and building materials”. Das ist bei Infraschall grundlegend anders, wie dem 2007 vorgelegten Bericht des Robert-Koch-Instituts (Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?) bezüglich der Wirkungen auf den menschlichen Körper zu entnehmen ist. Ultrasound bzw. Ultraschall könnte also der Codename für Infrasound bzw. Infraschall gewesen sein, der erst seit einigen Jahren auch öffentlich als Munitionierung für Waffen diskutiert wird.
Infraschall-Waffen werden gegenwärtig noch beforscht, wie einem Bericht vom 27. Mai 2024 auf der Website des US-Militärs militarysphere.com zu entnehmen ist: „Unveiling the Power of Sonic Weapon Technology“: „Sonic Weapon Technology represents a formidable force that transcends conventional boundaries, offering a glimpse into the future of warfare and security paradigms. As we delve into the depths of this groundbreaking technology, we unravel the multifaceted tapestry of Sonic Waves in Weaponry, exploring the mechanisms, effects, and ethical considerations that underpin the utilization of sound as a weapon of choice in contemporary military operations and defense mechanisms“.
Im heutigen Deutschland verstoßen Menschenversuche gegen das Grundgesetz und die Allgemeinen Menschenrechte. Eigentlich. Ermöglicht werden sie also durch staatliche Unterlassungen, Vertuschungen und Rechtsmissbrauch: Durch die lange Unterdrückung der Tatsache, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen existieren, durch die unterlassene Regelung dieser Waffen (Teil I, S. 28), durch verweigerte Messungen in den Wohnungen von Betroffenen (Teil I, S. 53ff), durch Verweis von Betroffenen an das Umweltministerium (Teil I, S. 17), wenn sie sich hilfesuchend an staatliche Stellen wenden, durch Missbrauch des Betreuungsrechts (Teil I, S. 59ff), um Opfer mundtot zu machen, durch Missbrauch des Mietrechts (Teil I, S. 65f), um sie gefügig zu machen und zur Duldung der Menschenversuche zu zwingen, die ohne dieses System kaum möglich wären: Wer würde sich freiwillig über Jahre bzw. bis zum Tod rund um die Uhr foltern lassen?
Erst durch Presseberichte über das Havanna-Syndrom ab 2016 hörte ich von Energie-Waffen. Und erst 2020 erfuhr ich durch eine IFG-Anfrage an das Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen 2003 im Bundes-Waffengesetz zwar registriert, aber keine Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen worden waren. Insbesondere wurden für Infraschall und Mikrowellen in ihrer waffenförmigen Anwendung keine Grenzwerte gesetzt und keine Messverfahren definiert (Teil I, S. 27ff). Die Hessische Waffenrechtsbehörde hat folglich keine Verordnungen erlassen, um Kriminalität mit Energie-Waffen zu erfassen und zu verfolgen (Teil I, S. 30f). Die Frankfurter Polizei ist an den Menschenversuchen nachweisbar beteiligt und hintertreibt geeignete Messungen von Infraschall (Teil I, S. 41ff). Ohne behördliche Messungen ist der kriminelle Missbrauch von Energie-Waffen nicht gerichtsfest nachweisbar und die Menschenversuche sind folglich risikolos, weil nicht justiziabel.
Für Menschenversuche sind Infraschall-Waffen zudem besonders geeignet, denn Folgen einer gezielten Belastung mit gerichteter Energie werden von Ärzt:innen noch immer mit bekannten Gesundheitsproblemen verwechselt. Die Ergebnisse der Menschenversuche können gleichwohl ausgewertet werden, da in Deutschland auch unterprivilegierte Menschen, die bevorzugten Opfer, Anspruch auf eine medizinische Versorgung haben, anders als in den USA oder im Globalen Süden. Und Ärzt:innen machen sich auch im heutigen Deutschland zu Komplizen der Menschenversuche mittels der psychologischen Begutachtung von Betroffenen, womit sie dem Missbrauch des Betreuungsrechts den Weg bereiten (Teil I. S. 59ff).
Da der Staat nicht hilft, müssen Betroffene sich selber helfen. Ein Wechsel des Aufenthaltsorts bzw. der Wohnung ist die erste Option. Wenn das nicht (mehr) geht, was bei mir der Fall ist, dann hilft die Produktion von Hör- bzw. Gegenschall, um Schmerzen zu lindern und Täter:innen abzuschrecken. Das ist die einzige mir bekannte Möglichkeit, sich in begrenztem Maß gegen Infraschall zu schützen, birgt aber immer noch ein hohes Risiko für Opfer der Menschenversuche, da Täter:innen mittels Infraschall-Angriffen Gegenmaßnahmen beliebig auslösen und protokollieren können. Aber das funktioniert nur, wenn das Gericht solche gefälschten Protokolle anerkennt, wie bei der Räumungsklage des DRK Frankfurt 2023 geschehen (Teil I, S. 65f).
Dass es um staatlich geschützte bzw. beauftragte Menschenversuche geht, ist an der Weigerung der Staatsanwaltschaft Frankfurt abzulesen, Ermittlungen aufzunehmen, und zwar gegen nachweisbar beteiligte Amtspersonen (Teil I. S. 53ff). Die Begründung, Energie-Waffen unterfielen dem Immissionsschutz-Gesetz, siehe vorhergehender Beitrag, ist dabei auffällig. Denn das Immissionsschutz-Gesetz kann schon deshalb nicht greifen, weil technische Anlagen gerichtete Energie zu einem anderen Zweck, in einer anderen Intensität und in anderen Intervallen als Waffen abgeben, und weil solche Anlagen in der Regel nicht tödlich sind, Infraschall- und Mikrowellen-Waffen dieses Potential aber haben. Der Bezug auf das Immissionsschutz-Gesetz ist demnach willkürlich und erfolgt offenkundig in der Absicht, die staatliche Schutzpflicht der Bevölkerung gegenüber auszuhebeln: Bei Waffengewalt gilt das Waffen-Gesetz, selbst wenn es bei Energie-Waffen noch nicht ausformuliert ist.
Für Staatsbeteiligung spricht auch, dass meine erste Untätigkeitsklage zur Erlangung von staatlichen Messungen in meiner Wohnung solange verschleppt wurde, bis ich darüber meine Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim verlor (Teil I, S. 56ff, S. 65f). Auch meine gegenwärtige Untätigkeitsklage wird nicht behandelt, trotz der Dringlichkeit meines Falles, und trotz aller Beschwerden. Damit werde ich gezwungen, die Menschenversuche weiter zu ertragen, mitten in einem Rechtsstaat. Zudem wird mir so der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versperrt, den ich erst anrufen kann, wenn in Deutschland alle gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Geschützt werden die Menschenversuche durch offene Überwachungs- und Einschüchterungsaktivitäten, wie sie der Stasi nachgesagt werden, ermöglicht durch Hilfsmittel und Personal, die nur Geheimdiensten zugänglich sind, also staatlichen Behörden. Zweck solcher Aktivitäten ist offenkundig, Opfer in Angst und Schrecken zu versetzen und sie bei ihrem sozialen Umfeld zu diskreditieren (Teil I. S. 75ff). Bei mir stieg dieser Druck deutlich, als ich mich auf den Weg durch die Gerichte machte.
Die rechtliche Falle, in der Opfer der Menschenversuche sitzen, muss sorgfältig geplant worden sein. Betroffene werden systematisch ihrer grundgesetzlichen Rechte beraubt und in eine ähnliche Lage versetzt wie die der Opfer von Menschenversuchen in der Nazi-Zeit. Im heutigen Deutschland hätten Alarmsirenen klingeln müssen, als Menschenversuche bekannt wurden, und ich bin nicht die erste, die sie anprangert. Aber das kriminelle Netzwerk verlässt sich weiterhin auf staatlichen Schutz, anders wären die Menschenversuche längst eingestellt worden: Die Regelungslücke bei Energie-Waffen ist noch immer nicht geschlossen worden, die Polizei noch immer nicht angewiesen, ihrer Schutzpflicht nachzukommen, die Gerichte, Recht zu sprechen.
Sollen die Opfer der Menschenversuche weiterhin ermordet, in den Selbstmord getrieben oder anderswie zum Schweigen gebracht werden – obwohl das legitimierende Vertuschungsnarrativ längst kollabiert ist? Im Land des „nie wieder“? Besonders unverständlich ist, dass sich der deutsche Staat an der Entwicklung einer Waffe beteiligt, die Meuchelmorde leicht macht, und vor der es keinen privaten Schutz gibt, auch nicht für viel Geld.
PS: Das PDF der im Text erwähnten Broschüre „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I“ ist über die Menüleiste erreichbar und herunterladbar.
Aktualisiert 17. Juni 2025