Infraschall-Waffen (Infrasound/Infrasonic/Sonic Weapons) gehören, ebenso wie Mikrowellen-Waffen, zu einer neuen Waffenart, die mit gerichteter Energie operiert. Diese Waffen wirken lautlos durch Mauern hindurch und können eine große Bandbreite an Effekten erzielen, von Sachbeschädigung bis hin zu verdecktem Mord. Aber auf Bundesebene wurden keine Regeln zum Schutz der Bevölkerung definiert, vor allem wurden keine Grenzwerte gesetzt. In Hessen wurden zudem keine Vorschriften für das Vorgehen bei Verdacht auf kriminellen Missbrauch dieser Waffen erlassen. Folglich sind in Frankfurt die Behörden auf Messungen nicht eingestellt, obwohl behördliche Messungen für rechtliche Schritte gegen Kriminelle notwendig sind.
Begründet wurde die Regelungslücke bislang damit, dass Betroffene krimineller Gewalt mit Infraschall-Waffen an einem physiologischen oder psychologischen Privatproblem litten. Diese Begründung fußte auf der Leugnung der Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen, die allerdings schon 2003 ins Bundes-Waffengesetz aufgenommen worden waren. Seit 2016 werden Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, wegen des Havanna-Syndroms weltweit diskutiert – ohne Folgen für die Regelungslücke in Deutschland. Die Frankfurter Polizei ermittelt nicht, trotz meiner zahlreichen Anzeigen, und unternimmt bis heute nichts zu meinem Schutz, im Gegenteil. Und obwohl das alte Märchen von den Privatproblemen von Kriminalitätsopfern inzwischen hinfällig ist, wird immer noch versucht darauf zu rekurrieren: Ein Hinweis auf kriminelle Verstrickung.
Ich bin Betroffene der Regelungslücke, seit spätestens 2014 ständiger Infraschall-Belastung und gelegentlichen Infraschall-Angriffen ausgesetzt. Dank des Informationsfreiheitsgesetzes entdeckte ich, dass Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, im Bundes-Waffengesetz gelistet sind. Im November 2020 erhob ich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt meine erste Klage, die nach Wiesbaden verwiesen wurde. Dort erfuhr ich, dass für meinen Schutz die Stadt Frankfurt zuständig ist, und damit für die behördlichen Messungen, die Kriminalität mit gerichteter Energie justiziabel machen würden.
Ich bat die Stadt darum, aber die Polizei täuschte in Kooperation mit dem Umweltamt Messungen in meiner letzten Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim bloß vor. Deshalb erhob ich Ende September 2021 meine zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt, die mit grenzwertigen Methoden verhindert werden sollte und dann verschleppt wurde. Dabei wurde in Kauf genommen, dass ich der Willkür von Kriminellen überlassen bleibe, die nach meinen Erlebnissen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen machen: Wie in der Nazi-Zeit an besonders vulnerablen Menschen, in der Siedlungsgemeinschaft an Senior*innen, zu denen ich gehöre, und offenkundig auch an Geflüchteten. Und die Menschenversuche werden bislang wie in der Nazi-Zeit staatlich geschützt: Durch Untätigkeit und Vertuschungsversuche.
Seit 2014 musste ich deshalb siebenmal umziehen und wurde dabei gezwungen, mein Hab und Gut zu verschleudern und meine Ersparnisse zu verbrauchen. Seit August 2023 wohne ich in einer Senioren-Wohnanlage in Frankfurt Sachsenhausen. Auch in der neuen Wohnung werde ich systematisch mit Infraschall belastet, besonders nachts. Ich habe die Stadt Frankfurt wieder um Messungen von Infraschall und Mikrowellen gebeten, und werde im Dezember wohl wieder eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben müssen, um die Stadt zur Erfüllung ihrer Schutzpflicht vor Waffengewalt zu bewegen, auch wenn es dabei um eine neue Waffengattung geht. Erwartbar, dass das Verwaltungsgericht auch diese Klage aussitzen wird. Möglich, dass ich darüber plötzlich sterbe, das ist mit Infraschall-Waffen diskret möglich, weil dann meine Website aus dem Netz genommen werden und diese immer noch straffreie Form von Kriminalität weiter ausgebeutet werden kann.
Aber noch lebe ich, sitze noch an einem Schreibtisch, und schreibe weiter. Bei der Entwicklung des Textes verbinde ich meine Recherchen mit meinen Erlebnissen. Meine Tagebücher, in denen ich sie verschrifte, übergebe ich seit 2014 regelmäßig dem Deutschen Tagebucharchiv. Ich beziehe mich öfters auch auf meine Broschüre Vibrierende Wohnungen vom Februar 2018, die ich mit deutlich weniger Wissen als heute verfasste und in der ich von der Vertreibung aus günstigem Wohnraum als Täter-Motiv ausging. Tatsächlich kann Infraschall zur Vertreibung aus Wohnungen und Häusern eingesetzt werden, aber in meinem Fall geht es um die Erprobung von Infraschall-Waffen, vermutlich im Auftrag von Siemens Erlangen.
Zunächst geben Informationen über Infraschall und Mikrowellen und die Waffenfähigkeit dieser Umweltfaktoren einen Überblick über das Themenfeld. Dann schildere ich meine vergebliche Suche nach staatlicher Hilfe: Ich wurde praktisch immer an das Bundes-Umweltministerium und dessen Immissionsschutzgesetz verwiesen, obwohl nach Auskunft des Hessischen Umweltministeriums dieses Gesetz Anlagen und Geräte regelt, z.B. für die Energie-Erzeugung. Waffen werden im Bundes-Waffengesetz des Bundes-Innenministeriums geregelt. Danach geht es um meinen Überlebenskampf im rechtsfreien Raum der Regelungslücke und schließlich um die Frage, weshalb diese Regelungslücke geschaffen wurde und weshalb sie nicht geschlossen wird, obwohl sie so offensichtlich erhebliche Rechtsverstöße ermöglicht.
Der Text ist ein Rohbau. Dafür gibt es Gründe in der Sache selbst, aber auch in meinen Arbeitsbedingungen: Die dauernde Infraschall-Belastung verursacht Irritationen und Schmerzen und vermindert meine Konzentrationsfähigkeit, manchmal sehr. Dazu kommen Interventionen durch IT-Tools, die eigentlich den Sicherheitsbehörden vorbehalten sind. Aber ich bleibe dran, solange ich kann, denn die Regelungslücke bei Infraschall- und Mikrowellen-Waffen ist ein Angriff auf unsere Demokratie und auf alle, die leicht zu „andern“ sind, Frauen beispielsweise.
Die Erstfassung dieses PDF, die vom 12. September 2022, habe ich als Broschüre gleichen Titels veröffentlicht. Die Broschüre und aktualisierte PDF-Versionen sind in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt abrufbar: Als Teil I.
Mit der vorliegenden Fassung schließe ich Teil I ab und führe den Text als Teil II weiter, da die Rahmenbedingungen seit meinem Wegzug aus der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim andere sind. Eigentlich sollte Teil II das glückliche Ende dieses Dramas beschreiben: Das Schutzversprechen des Grundgesetzes und der Allgemeinen Menschenrechte würde auch bei Infraschall- und Mikrowellen-Waffen Geltung erlangen und der Beweis wäre erbracht, dass unser Rechtsstaat noch funktioniert. Aber meine bisherigen Erlebnisse legen nahe, dass das länger dauern wird, weil in diesen kriminellen Komplex staatliche Stellen verstrickt sind.