Begründet wird die Verweigerung staatlichen Schutzes vor Waffengewalt mit der Verleugnung von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen und daraus abgeleitet mit der Behauptung, Opfer litten an einem psychischen oder physischen Privatproblem, das nicht in die staatliche Zuständigkeit falle. Mit diesem Vertuschungsnarrativ verwehren Polizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie Gerichte in Frankfurt Opfern den geschuldeten staatlichen Schutz und zwingen sie auf diese Weise zur Duldung der Menschenversuche, oder in den Selbstmord, obwohl Infraschall- und Mikrowellen-Waffen bereits 2003 im Bundes-Waffengesetz registriert wurden, eine Tatsache, die gerade staatlichen Institutionen nicht verborgen geblieben sein kann.
Das Grundgesetz verspricht allen Menschen in seinem Geltungsbereich Schutz der körperlichen Unversehrtheit vor Waffengewalt. Aber das gilt offenkundig nicht für Leute wie mich, den Targeted Individuals (Teil II, S. 16ff). Meine Strafanzeigen und Klagen seit 2014, seit 2022 mit Wissen um die Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen, sind bis heute ohne Wirkung geblieben, obwohl möglich ist, was ich anzeige und beklage. Energie-Waffen existieren, der kriminelle Missbrauch ist möglich, und das Vertuschungsnarrativ ist als Lüge aufgedeckt. Dennoch bleiben die zuständigen staatlichen Institutionen in Frankfurt untätig und schützen folglich die Menschenversuche, nicht die Menschen, die zu Opfern der Menschenversuche gemacht wurden: Wahrscheinlich vom staatlich geschützten kriminellen Netzwerk, das die Menschenversuche durchführt, Hinweisen nach geschützt vom Verfassungsschutz.
Die Frankfurter Polizei, offensichtlich in die Menschenversuche mit Energie-Waffen verstrickt, (Teil II, S. 36f), machte sich über meine Strafanzeigen lustig (Teil I, S. 43). Das 5. Polizeirevier fragte als Reaktion auf meine Anzeige, ob ich gegen elektrische Alltagsgeräte hypersensibel sei (Teil I, S. 42). Der Harheimer Schutzmann beharrte bei seinem Besuch darauf, dass ich verrückt sei, anstatt die Schäden in der Wohnung zu begutachten (Teil I, S. 43). Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen mit formelhaften Begründungen ab, stellt sie kurz nach Aufnahme wieder ein, oder antwortet erst gar nicht, trotz aller Nachweise für meine Strafanzeigen (Teil I, S. 50f).
Bei meiner ersten Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht bemühte Richterin M. Haushaltsgeräte und nahm Kontakt mit dem Betreuungsgericht auf, obwohl ich wegen Waffenmissbrauchs geklagt hatte (Teil I, S. 57f). Anlässlich meiner zweiten Untätigkeitsklage ließ mich Richter K. wissen, dass ich keinen Schutz von der Stadt Frankfurt zu beanspruchen hätte. Nach meinem Protest dagegen wurde diese Klage offenkundig in Ablage P verschoben. (Teil II, S. 30ff). Richter F. am Betreuungsgericht/Amtsgericht leitete ein Betreuungsverfahren gegen mich ein, obwohl meine erste Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt anhängig war (Teil I, S. 59ff), und Richterin Z. am Amtsgericht gab der Räumungsklage meines damaligen Vermieters wegen meiner Selbsthilfemaßnahmen statt, obwohl die Untätigkeitsklage noch lief, und begründete das mit dem Verweis auf das Immissionsschutzgesetz, obwohl ihr bekannt war, dass der mangelnde Schutz vor Waffengewalt mich zu Selbsthilfemaßnahmen erst gezwungen hatte (Teil I, S. 65f).
Besonders deutlich ist der Einsatz des Vertuschungsnarrativ zur Abwehr von Schutzansprüchen im Falle des Umweltamt-Mitarbeiters Matthias M.. Er hatte meine Messaufforderung erst abgelehnt, und zwar mit Rückgriff auf das Vertuschungsnarrativ (Teil I, S. 53). Danach machte er trotzdem eine spontane Messung im Auftrag der Polizei (Teil I, S. 54), um meine damals erst angedrohte Untätigkeitsklage und eine sachgerechte Messung zu verhindern. Der Mailverkehr zwischen dem Umweltamt-Mitarbeiter und der Polizei machte die Täuschungsabsicht deutlich. Der Bericht über die Messung ist folglich eine wahrheitswidrige Konstruktion, gegen die ich aber erst einschreiten konnte, als ich ihn bei einer Akteneinsicht sah. Im Bericht selbst wird wieder auf das Vertuschungsnarrativ rekurriert, u.a. mit der erfundenen Behauptung, ich hätte mich über Mikrowellengeräte in Nachbarwohnungen beklagt, obwohl ich Klage wegen Waffengewalt erheben wollte (Teil I, S. 55).
Meine ersten beiden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Umweltamt-Mitarbeiter wegen der vorgetäuschten Messung und des gefälschten Messberichts wurden abgewehrt. Bei meiner zweiten Klage vor dem Verwaltungsgericht erklärte Richterin C. bei der Verhandlung, der Bericht sei aus ihrer Sicht „rechtskräftig“ (Teil II, S. 33). Also erhob ich meine dritte Strafanzeige vor der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde und dort keine Reaktion auslöste. Erst meine vierte Strafanzeige vom 28.10.2024 erzeugte eine, vermutlich, weil ich mich parallel wieder ans Hessische Justizministerium wandte, das den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft und den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt weiterleitete. Aber mit Schreiben vom 03.12.2024 lehnte Staatsanwältin S. Ermittlungen wieder ab. Die Messung des Umweltamt-Mitarbeiters habe ergeben, „…dass die Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm für Geräusche von technischen Anlagen sicher eingehalten wurden…“. Da die TA Lärm als Teil des Immissionsschutzgesetzes bei Heizkraftwerken oder Windparks zum Tragen kommt, aber nicht bei Waffen, verleugnete sie deren Existenz, obwohl ich mich bei meiner Strafanzeige ausdrücklich auf Waffenmissbrauch berufen hatte. Und: Mein Vortrag sei „unsubstantiiert“, ein Begriff, der mir immer wieder vorgehalten wurde. Gemeint ist anscheinend, dass ich die Menschenversuche nicht beweisen kann, was ich ohne staatliche Ermittlungen nicht kann.
Ein ähnlicher Fall von Falschbeurkundung im Amt wie bei dem Umweltamt-Mitarbeiter zwecks Verschleierung der Menschenversuche liegt mit dem Ermittlungsbericht der Polizeioberkommissarin Sibel E. vor (Teil II, S. 37), in dem mir wieder ein „psychischer Zustand“ angedichtet wurde. Dieser Bericht entstand erst, nachdem die Polizei mit der vorgetäuschten Messung die Klageerhebung nicht hatte verhindern können, und auch diesen Bericht entdeckte ich erst bei einer Akteneinsicht. Die Polizeioberkommissarin zitiert darin die Aussage des Harheimer Schutzmanns, wonach ich „aufgrund des psychischen Zustandes einem Gespräch nicht zugänglich“ gewesen sei, oder meine angebliche „wirre Mitteilung“ über meine vibrierende Wohnung, Titel meiner 2018 veröffentlichte Broschüre. Auffällig ist das Fehlen des Wortes Infraschall im Ermittlungsbericht, gar in der Kombination mit Waffen. Ich zeigte die Polizeioberkommissarin bei der Staatsanwaltschaft an und wandte mich auch wieder ans Hessische Justizministerium. Darauf teilte mir Staatsanwältin S. mit Schreiben vom 12.02.2025 prompt mit, dass Ermittlungen eingestellt worden seien, weil der Ermittlungsbericht keine öffentliche Urkunde sei, und die Aussage des Schutzmanns „nicht unwahr“, womit sie nahelegt, dass ich verrückt sei. Die Erwähnung von Infraschall-Waffen wird auch hier sorgsam vermieden.
Am 25.08.2025 zeigte ich Richterin M. und Richter K. am Verwaltungsgericht und Richter F. und Richterin Z. am Amtsgericht bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen der Anwendung des Vertuschungsnarrativs zur Verschleierung der Menschenversuche mit Infraschall-Waffen an. Meine Anzeigen wurden wieder an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Darauf erfragte mit Schreiben vom 14.10.2025 Richter O. die Erlaubnis zur Einsicht in die Betreuungsakte. Aber ob daraus folgt, dass Ermittlungen in diesen Komplex aufgenommen werden?
Das staatliche Vertuschungsnarrativ als Lügengebäude zur Vertuschung von Menschenversuchen ist nicht nur bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Gerichten in Frankfurt verbreitet, sondern auch bei der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ABG, und sogar bei genossenschaftlich organisierten Wohnungsunternehmen wie dem Beamten-Wohnungsverein, denn Wohnungen sind die wichtigsten Tatorte der Menschenversuche. Hauptquelle des Vertuschungsnarrativs ist wahrscheinlich das Bundes-Umweltministerium, das in der Zeit der Regierung Schröder/Fischer gegründet wurde und zwecks Förderung der Windenergie die Gefahren von Infraschall, Nebenprodukt dieser Art von Energiegewinnung, leugnet (Teil I, S. 154ff).
Da trotz Aufdeckung des Vertuschungsnarrativs die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen einfach weitergehen, an mir und anderen: Funktioniert der Rechtsstaat noch ordnungsgemäß, wenn Sicherheitsbehörden wie die Polizei nicht wieder in die Spur zurückfinden, trotz der eklatanten Verstöße gegen das Grundgesetz? Und weshalb bleibt das Hessische Innenministerium immer noch untätig, trotz des Hinweises aus dem Justiz-Ministerium mit Schreiben vom 29.01.2025, meine Bitten um Durchführung von Messungen in meiner Wohnung sowie um Gefährderansprachen der Täter:innen seien zuständigkeitshalber an dieses Ministerium weitergeleitet worden?
Aktualisiert 19.12.2025
Die im Text erwähnten Veröffentlichungen (Vibrierende Wohnungen / Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I und Teil II), sind über die Menüleiste herunterladbar.