Eigentlich sollte ein Staat seine Menschen vor erzwungenen Menschenversuchen schützen. Aber der deutsche Staat schützt die Menschenversuche mit Energie-Waffen, und zwar seit über zwanzig Jahren. Im Land des „nie wieder“ wirft das viele Fragen auf.
Zur Erforschung der Wirkungsweise von Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, beispielsweise Mikrowellen- und Infraschall-Waffen, sind Menschenversuche offenbar notwendig. Einem Bericht in The Guardian vom 2. Februar 2022 (Havana Syndrome could be caused by pulsed energy devices) zufolge wurden solche Menschenversuche mit „pulsed energy devices“ aber in den USA aus ethischen Gründen eingestellt: „Engineers who had been working on a potential weapon for the US marines two decades ago, known as Medusa, said that one of the reasons it was discontinued was that it was ethically impossible to conduct human tests on the prototype.“
„Two decades ago“, also um 2002, ist der Zeitpunkt, ab dem Dr. Reinhard Munzert aus Erlangen Menschenversuche mit Mikrowellen in Deutschland anzuprangern beginnt (Infraschall-Waffen Teil I, S. 148ff, S. 152f). Im Guardian-Artikel geht es um Mikrowellen- und Ultraschall-Waffen, obwohl zugleich darauf hingewiesen wird, dass Ultraschall nicht waffentauglich ist: “ultrasound propagates poorly through air and building materials”. Das ist bei Infraschall grundlegend anders, wie dem 2007 vorgelegten Bericht des Robert-Koch-Instituts (Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?) bezüglich der Wirkungen auf den menschlichen Körper zu entnehmen ist. Ultrasound bzw. Ultraschall könnte also der Codename für Infrasound bzw. Infraschall gewesen sein, der erst seit einigen Jahren auch öffentlich als Munitionierung für Waffen diskutiert wird.
Infraschall- und Mikrowellen-Waffen wurden vom Staat lange verschwiegen. Demzufolge konnte auch geheim gehalten werden, dass diese neue Waffengattung nicht geregelt wurde. Erst durch Presse-Berichte über das Havanna-Syndrom ab 2016 wurde ihre Existenz öffentlich. Und erst 2020 erfuhr ich durch eine IFG-Anfrage an das Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen 2003 im Bundes-Waffengesetz zwar registriert, aber keine Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen worden waren. Insbesondere wurden für Infraschall und Mikrowellen in ihrer waffenförmigen Anwendung keine Grenzwerte gesetzt und keine Messverfahren definiert (Teil I, S. 27ff).
Die Hessische Waffenrechtsbehörde ist folglich nicht darauf eingestellt, Kriminalität mit Energie-Waffen zu erfassen und zu verfolgen (Teil I, S. 30f). Die Frankfurter Polizei ist an den Menschenversuchen nachweisbar beteiligt und hintertreibt geeignete Messungen von Infraschall (Teil I, S. 41ff). Und ohne behördliche Messungen ist der kriminelle Missbrauch von Energie-Waffen nicht gerichtsfest nachweisbar und die Menschenversuche sind folglich risikolos, weil nicht justiziabel.
Für Menschenversuche sind Infraschall-Waffen zudem besonders geeignet, denn sie operieren lautlos durch Objekte wie Wände hindurch, der Schallstrahl kann große Entfernungen überwinden, Folgen einer gezielten Belastung mit gerichteter Energie werden noch immer mit bekannten Gesundheitsproblemen verwechselt. Die Ergebnisse der Menschenversuche können gleichwohl von der Gesundheitsindustrie ausgewertet werden, da in Deutschland auch unterprivilegierte Menschen, die bevorzugten Opfer, Anspruch auf eine medizinische Versorgung haben, anders als in den USA oder im Globalen Süden.
Im heutigen Deutschland verstoßen Menschenversuche gegen das Grundgesetz und die Allgemeinen Menschenrechte. Eigentlich. Ermöglicht werden sie also durch staatliche Unterlassungen, Vertuschungen und Rechtsmissbrauch: Durch die lange Unterdrückung der Tatsache, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen existieren, durch die unterlassene Regelung dieser Waffen, durch verweigerte Messungen in den Wohnungen von Betroffenen, durch Verweis von Betroffenen an das Umweltministerium, wenn sie sich hilfesuchend an staatliche Stellen wenden, durch Missbrauch des Betreuungsrechts, um Opfer mundtot zu machen, durch Missbrauch des Mietrechts, um sie gefügig zu machen und zur Duldung der Menschenversuche zu zwingen, die ohne dieses System kaum möglich wären: Wer würde sich freiwillig über Jahre bzw. bis zum Tod rund um die Uhr foltern lassen?
Da der Staat nicht hilft, müssen Betroffene sich selber helfen. Ein Wechsel des Aufenthaltsorts bzw. der Wohnung ist die erste Option. Wenn das nicht (mehr) geht, was bei mir der Fall ist, dann hilft die Produktion von Hör- bzw. Gegenschall, um Schmerzen zu lindern und Täter:innen abzuschrecken. Das ist die einzige mir bekannte Möglichkeit, sich in begrenztem Maß gegen Infraschall zu schützen, birgt aber immer noch ein hohes Risiko für Opfer der Menschenversuche, denn die Täter:innen können mittels Infraschall-Angriffen Hörschall-Gegenmaßnahmen beliebig auslösen und protokollieren. Aber das funktioniert nur, wenn das Amtsgericht die Möglichkeit von Kriminalität mit Infraschall-Waffen ausschließt und solche gefälschten Protokolle anerkennt, wie bei der Räumungsklage des DRK Frankfurt 2023 geschehen, obwohl dem Gericht die Existenz von Infraschall- und Mikrowellen-Waffen bekannt war. Dass die Methode des Protokollierens von Gegenschall-Interventionen zum Standard gehört, um Opfer zur Duldung der Menschenversuche zu zwingen, geht daraus hervor, dass mir schon 2013 Hörschall-Gegenmaßnahmen vorgeworfen und das Führen eines Protokolls angedroht wurde, obwohl ich erst 2014 für Infraschall sensibilisiert wurde und damals gar nicht wusste, was der Vermieter von mir wollte (Vibrierende Wohnungen, S. 10).
Dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt sich im Jahre 2025 immer noch weigert, Ermittlungen aufzunehmen, und zwar gegen nachweisbar an den Menschenversuchen beteiligten Amtspersonen, deutet ebenfalls auf staatliche Beteiligung, insbesondere wegen der Begründung, Energie-Waffen unterfielen dem Immissionsschutz-Gesetz, siehe vorhergehender Beitrag. Das Immissionsschutz-Gesetz kann schon deshalb nicht greifen, weil technische Anlagen gerichtete Energie zu einem anderen Zweck, in einer anderen Intensität und in anderen Intervallen als Waffen abgeben, und weil solche Anlagen in der Regel nicht tödlich sind, Infraschall- und Mikrowellen-Waffen dieses Potential aber haben. Die Staatsanwaltschaft ist dem Justiz-Ministerium gegenüber weisungsgebunden, das seinerseits politischen Interessen unterworfen ist. Aber die Weisung, gegen kriminell gewordene Amtspersonen nicht zu ermitteln, verstößt gegen geltende Gesetze, weil sie die Schutzpflicht der Bevölkerung gegenüber aushebelt.
Dass es hier um staatlich geschützte bzw. beauftragte Menschenversuche geht, ist auch am Verhalten des Frankfurter Verwaltungsgerichts abzulesen. Meine erste Untätigkeitsklage wurde mit rechtswidrigen Methoden behindert und dann so lange verschleppt, dass ich darüber die Wohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft verlor. Und auch meine zweite Untätigkeitsklage wird offenkundig bewusst verschleppt: Ich warte schon seit über einem Jahr auf eine Antwort des zuständigen Richters auf meinen Einspruch gegen die Behauptung des Frankfurter Rechtsamts, mein Anliegen sei „subjektiv“. Damit wird mir außerdem der Weg zum Europäischen Gericht für Menschenrechte versperrt, das ich erst anrufen kann, wenn in Deutschland alle gerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für Staatsbeteiligung spricht auch, dass die Regelungslücke bei Energie-Waffen nicht geschlossen wird, und dass Opfern der Menschenversuche weiterhin jede Hilfe vorenthalten wird.
Menschenversuche mit Infraschall-Waffen konnten lange geleugnet werden. Aber diese Plausible Deniability schwindet in dem Maße, in dem Energie-Waffen öffentlich bekannter werden. Sollen die Opfer der Menschenversuche bis zum endgültigen Kollaps des Vertuschungsnarrativs weiterhin ermordet, in den Selbstmord getrieben oder anderswie zum Schweigen gebracht werden? Im Land des „nie wieder“?
PS: Die PDFs der im Text erwähnten Broschüren (Vibrierende Wohnungen und Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität Teil I), sind über die Menüleiste zu erreichen.
Zuletzt aktualisiert 28. April 2025