Menschenversuche sind für die Entwicklung von Waffen, die mit gerichteter Energie operieren, offenbar notwendig. In einem Beitrag in The Guardian vom 2. Februar 2022 (Havana Syndrome could be caused by pulsed energy devices) heißt es: „Engineers who had been working on a potential weapon for the US marines two decades ago, known as Medusa, said that one of the reasons it was discontinued was that it was ethically impossible to conduct human tests on the prototype.“
„Two decades ago“, also um 2002, ist der Zeitpunkt, ab dem Dr. Reinhard Munzert Menschenversuche mit Mikrowellen in Deutschland anzuprangern beginnt (Infraschall-Waffen Teil I, S. 148ff, S. 152f). Im Guardian-Artikel geht es um Mikrowellen- und Ultraschall-Waffen, obwohl zugleich darauf hingewiesen wird, dass Ultraschall nicht waffentauglich ist: “ultrasound propagates poorly through air and building materials”. Das ist bei Infraschall grundlegend anders, wie dem 2007 vorgelegten Bericht des Robert-Koch-Instituts (Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?) bezüglich der Wirkungen auf den menschlichen Körper zu entnehmen ist. Ultrasound bzw. Ultraschall könnte also der Codename für Infrasound bzw. Infraschall gewesen sein, der erst seit einigen Jahren auch öffentlich als Munitionierung für Waffen diskutiert wird.
Infraschall- und Mikrowellen-Waffen wurden vom Staat lange verschwiegen. Demzufolge konnte auch geheim gehalten werden, dass diese neue Waffengattung nicht geregelt wurde. Erst durch Presse-Berichte über das Havanna-Syndrom ab 2016 wurde ihre Existenz öffentlich. Und erst 2020 erfuhr ich durch eine IFG-Anfrage an das Bundes-Innenministerium, dass diese Waffen 2003 im Bundes-Waffengesetz zwar registriert, aber keine Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen worden waren. Insbesondere wurden für Infraschall und Mikrowellen in ihrer waffenförmigen Anwendung keine Grenzwerte gesetzt und keine Messverfahren definiert (Teil I, S. 27ff). Die Hessische Waffenrechtsbehörde ist nicht darauf eingestellt, Kriminalität mit Energie-Waffen zu erfassen (Teil I, S. 30f). Die Frankfurter Polizei ist an den Menschenversuchen nachweisbar beteiligt und hintertreibt geeignete Messungen von Infraschall (Teil I, S. 41ff). Ohne behördliche Messungen ist der kriminelle Missbrauch von Energie-Waffen nicht gerichtsfest nachweisbar und die Menschenversuche sind folglich nicht justiziabel.
Für Menschenversuche sind Infraschall-Waffen zudem besonders geeignet, denn sie operieren lautlos durch Objekte wie Wände hindurch, der Schallstrahl kann große Entfernungen überwinden, Folgen einer gezielten Belastung mit gerichteter Energie werden noch immer mit bekannten Gesundheitsproblemen verwechselt. Die Ergebnisse der Menschenversuche können gleichwohl von der Gesundheitsindustrie ausgewertet werden, da in Deutschland auch unterprivilegierte Menschen, die bevorzugten Opfer, Anspruch auf eine medizinische Versorgung haben, anders als in den USA oder im Globalen Süden.
Da im heutigen Deutschland Menschenversuche gegen das Grundgesetz und die Allgemeinen Menschenrechte verstoßen, werden sie durch staatliche Unterlassungen und Vertuschungen ermöglicht: Durch die lange Unterdrückung der Tatsache, dass Infraschall- und Mikrowellen-Waffen existieren, durch die unterlassene Regelung dieser Waffen, durch verweigerte Messungen in den Wohnungen von Betroffenen, durch Verweis von Betroffenen an das Umweltministerium, durch den Missbrauch des Betreuungsrechts und des Mietrechts im Gefolge des Vertuschungsnarrativs, wonach die Opfer der Menschenversuche an psychischen oder physischen Privatproblemen litten. Bislang konnten Menschenversuche mit Energie-Waffen unauffällig durchgeführt und leicht geleugnet werden. Diese Plausible Deniability schwindet allerdings in dem Maße, in dem Energie-Waffen öffentlich bekannter werden.
In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre dieser kriminelle Komplex längst aufgeklärt worden. Außer, der deutsche Staat hat das System an Unterlassungen und Vertuschungen bewusst geschaffen, um Opfer zur Duldung der Menschenversuche zu zwingen, die ohne dieses System kaum möglich wären: Wer würde sich freiwillig über Jahre bzw. bis zum Tod rund um die Uhr foltern lassen? Dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt sich im Jahre 2025 immer noch weigert, Ermittlungen aufzunehmen, deutet auf staatliche Beteiligung, insbesondere wegen der Begründung, Energie-Waffen unterfielen dem Immissionsschutz-Gesetz, siehe vorhergehender Beitrag.
Diese Begründung wählte die Staatsanwaltschaft, obwohl die Existenz dieser Waffen nicht mehr in Zweifel gezogen werden kann. Das Immissionsschutz-Gesetz kann aber schon deshalb nicht greifen, weil technische Anlagen gerichtete Energie zu einem anderen Zweck, in einer anderen Intensität und in anderen Intervallen als Waffen abgeben, und weil solche Anlagen in der Regel nicht tödlich sind, Infraschall- und Mikrowellen-Waffen dieses Potential aber haben. Damit hebelt die Staatsanwaltschaft die staatliche Schutzpflicht sehenden Auges aus. Cui bono?