Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität

Keine Grenzwerte für Infraschall-Waffen

… obwohl ohne Grenzwerte Kriminalität mit Infraschall-Waffen nur schwer nachzuweisen und justiziabel zu machen ist. Das ist offenbar so, weil das Bundesministerium für Umwelt keinen Grenzwert für den Infraschall gesetzt hat, den technische Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie absondern. Und das soll offenbar auch so bleiben, wie ich aufgrund einer Informationsfreiheits-Anfrage erfuhr.

Diese Regelungslücke kommt einer Einladung an Kriminelle gleich, und sie besteht weiter, obwohl Infraschall- und Mikrowellen-Waffen auch in Deutschland eingesetzt werden. Nach der Wall Street Journal vom 18. August 2021 gab es auch in Berlin Angriffe mit gerichteter Energie auf US-Botschaftsangehörige: „U.S. Officials in Germany Hit by Havana Syndrome.“ Dass die Regelungslücke weiterbesteht, ist angesichts der staatlichen Schutzpflicht der Bevölkerung gegenüber erklärungsbedürftig: Werden Energie-Waffen nicht geregelt, um Menschenversuche mit ihnen zu ermöglichen?

Die Zögerlichkeit des Umweltbundesamtes, das dem Bundesministerium für Umwelt bei der Regelung des Infraschall-Ausstoßes von technischen Anlagen zuarbeitet, ist auffällig. Erst 2014 wurde eine „Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall“ vorgelegt. Ziel der Studie war die Entwicklung eines Studiendesigns zur Erforschung der Auswirkungen von Infraschall und zur Weiterentwicklung des unzureichenden Regelwerks. 2017 veröffentlichte das Umweltbundesamt die Broschüre: „Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld. Ein Leitfaden für die Praxis“. Im Kapitel Grenzwertsetzung wird auf Seite 20 auf dessen Fehlen hingewiesen und auch darauf, dass wissenschaftliche Grundlagen über den Wirkumfang von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall nach wie vor fehlen.

Mit Informationsfreiheitsanfrage vom 20.11.2023 fragte ich nach Ergebnissen der „Machbarkeitsstudie“ von 2014. Es hat keine gegeben, wie dem Brief des Bundesministeriums für Umwelt vom 18.12.2023 zu entnehmen ist. Der Grund dafür ergab sich aus der Antwort auf meine IFG-Anfrage vom 29.01.2024: Ob es inzwischen ein Grenzwert für Infraschall gebe, da nun öffentlich geworden war, dass Infraschall waffenfähig ist. Nein, im Gegenteil: Obwohl seit 2020 ein überarbeiteter DIN-Normentwurf zur Neuregelung von Infraschall vorliegt (PDF „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ Teil I, S. 24), hatte das Umweltbundesamt 2022 einen neuen Forschungsauftrag an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vergeben, die akustische Wahrnehmung von Infraschall von 2 bis 100 Hertz zu erforschen. Das Projekt solle voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein. Da es bis 20 Hertz aber keine akustische Wahrnehmung von Infraschall gibt, lässt die Formulierung des Forschungsauftrags vermuten, dass die auf Hörschall basierende, drastisch unzureichende Regelung erhalten bleiben soll, bis mindestens 2026: Trotz des seit 2020 vorliegenden verbesserten DIN-Normentwurfs.

Der Antwort eines Staatssekretärs aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, ein mir bis dahin unbekanntes Ministerium, auf die Anfrage eines Bundestagsmitglieds nach dem Fortgang des Normierungsprozesses war außerdem zu entnehmen, dass es keinen staatlichen Eingriff in diesen Prozess gebe. Daraus folgt, dass die Regelung des Infraschall-Ausstoßes von Windparks der Privatwirtschaft überlassen bleibt, obwohl Infraschall waffenfähig und damit gesundheitsgefährlich bis tödlich ist. Es war also kein Zufall, dass ein Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geantwortet hatte, nicht ein Sachverständiger aus dem Bundesministerium für Umwelt. Leiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima: Der derzeitige Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen.