Die erzwungenen Menschenversuche mit Infraschall-Waffen finden in Wohnungen statt, so auch in meiner achten Wohnung seit 2014, zum zweiten Mal in einer ABG-Senioren-Wohnanlage, diesmal in Frankfurt Sachsenhausen. In den acht Wohnungen habe ich die unterschiedlichsten Vermieter erlebt, die aber alle in die Menschenversuche verstrickt waren, obwohl sie offenkundig rechtswidrig sind: Ein Hinweis auf staatliche Adelung von Kriminalität, die für Vermieter jedoch das Risiko von Schadensersatzforderungen birgt, denn Opfer der Menschenversuche zahlen für ihre Wohnung Miete, und meine Wohnungen seit 2014 waren sämtlich nur eingeschränkt nutzbar, weil sie zu Laboren für die Menschenversuche umfunktioniert wurden. Das gilt auch für meine gegenwärtige Wohnung.
Als ich zwischen 2016 und 2019 in der ABG-Senioren-Wohnanlage im Frankfurter Ostend lebte, hatte ich bereits Infraschall-Angriffe gemeldet, aber da zu diesem Zeitpunkt die Existenz von Infraschall-Waffen nicht öffentlich bekannt war, bekam ich Besuch von einem Sozialbetreuer (Teil I, S. 103). Als 2022 meine Senioren-Sozialwohnung in der DRK-Siedlungsgemeinschaft in Frankfurt Harheim wegen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen (Teil I, S. 129f) gekündigt wurde, bewarb ich mich beim Frankfurter Wohnungsamt um eine neue, mit Hinweis auf meine noch anhängige erste Untätigkeitsklage zur Erlangung von staatlichem Schutz vor Waffengewalt, deren Ausgang ich abwarten wollte, weil sonst eine Fortsetzung der Menschenversuche in der neuen Wohnung zu erwarten war.
Ein erstes Wohnungsangebot der ABG lehnte ich mit Schreiben vom 08.03.2023 ab, wieder mit Hinweis auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen. Als das Amtsgericht der Räumungsklage des DRK wider Erwarten stattgab (Teil I, S. 65f), war ich allerdings froh über das kurzfristige Angebot einer weiteren ABG-Wohnung, die ich wegen der sonst drohenden Wohnungslosigkeit annehmen musste. So bekam ich zwar ab August 2023 ein neues Dach über dem Kopf, aber da meine erste Untätigkeitsklage wegen meines Umzugs geschlossen werden musste, ohne behandelt worden zu sein, ging in der neuen Wohnung die Infraschall-Gewalt weiter. Deshalb war ich auch hier zu Hörschall-basierten Selbsthilfe-Maßnahmen gezwungen.
Ab April 2024 begann die ABG, mir Briefe allgemeinen Inhalts zu schicken, angeblich an alle Mieter:innen. Das verstand ich als Warnung, sah jedoch keine Alternative. Am 07.02.2025 ging die ABG erstmals auf meine Selbsthilfe-Maßnahmen ein: Es sei eine Beschwerde wegen Lärms durch „Schrittgeräusche“ eingegangen: Ein Hinweis darauf, dass aus der Täterschaft jemand erfolgreich Druck auf die ABG gemacht hatte, am Vertuschungsnarrativ festzuhalten. Dieses Narrativ hatte auf der Annahme aufgebaut, dass Energie-Waffen nicht allgemein bekannt sind, und dass Opfern der Menschenversuche folglich ein psychisches oder physisches Privatproblem unterstellt werden kann, ist aber widerlegt, seitdem Infraschall- und Mikrowellen-Waffen 2020 öffentlich wurden (Teil III, Vertuschungsnarrativ).
Mit Brief vom 25.02.2025 informierte mich das ABG-Sozialmanagement über einen Besuch in meiner Wohnung, um „Unstimmigkeiten“ zu besprechen, wie in der Senioren-Wohnanlage im Frankfurter Ostend. Das war ein weiterer Hinweis auf die Absicht, das Vertuschungsnarrativ anzuspielen. In meiner Antwort vom 05.03.2025 wies ich wieder auf die Menschenversuche mit Infraschall-Waffen hin, und dass ich zu einem Gespräch in den ABG-Räumen bereit wäre. Es folgte jedoch kein Terminvorschlag, sondern unvermittelt die erste Abmahnung vom 18.03.2025, nebst Protokollen meiner Selbsthilfe-Maßnahmen.
Die Protokollierung von Selbshilfe-Maßnahmen ist eine systematische Schuldumkehr aus dem Werkzeugkasten des Vertuschungsnarrativs, wonach Täter:innen zu Opfern von Hausfriedensbrüchen und Opfer der Infraschall-Gewalt zu Täter:innen werden, und zwar durch Protokollierung von Gegenschall-Interventionen, die durch Infraschall-Angriffe erst getriggert werden. Ich hatte von dieser Methode 2013 durch einen Beschwerdebrief an den damaligen Vermieter, den Beamten-Wohnungsverein, erfahren, aber nicht verstanden, weil mir damals nicht bewusst war, dass ich Opfer von Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen geworden war. Mit Hilfe der Protokolle machen Täter:innen wie Vermieter gemeinsam Druck auf Opfer, die Menschenversuche zu dulden, sonst droht der Verlust der Wohnung. Besonders erschreckend ist, dass der Geschäftsführer des Beamten-Wohnungsvereins mir bereits 2013 die Führung solcher Protokolle androhte, in diesem Fall also mit der Fälschung von Protokollen durch die Tätergemeinschaft (Teil III, Konstanten). Dass die ABG auch die folgenden drei Abmahnungen durch solche Protokolle begründete, ist ein Indiz für Verstrickung in die Menschenversuche.
Darüber hinaus versuchten sowohl ABG wie auch Mainova, beides kommunale Betriebe, in Zusammenarbeit mit der Täterschaft meine staatliche Entrechtung durch finanzielle Forderungen auch noch auszubeuten. Die ABG nahm die Verstopfung der Dusche zum Anlass, die mittels Infraschall verursacht worden war. Ich wehrte mich, und wandte mich dafür auch zweimal an Geschäftsführer Frank Junker, der nicht reagierte. Die Reparatur-Forderung wurde trotz widerrufener Einzugserlaubnis, erteilt für die Miete, mehrfach abgebucht, samt Mahngebühren (Teil II, S. 5). Schließlich erbrachte der Austausch des Syphons durch ein baugleiches Teil den Beweis für die Infraschall-Verursachung der Verstopfung (Teil III, ABG und Mainova). Weitere durch die Täterschaft verursachte Schäden in der Wohnung verschwanden danach spontan, kaum hatte ich sie bei der ABG-Servicestelle eRepa gemeldet: Am 29.10.2025 das Versiegen der Wasserzufuhr in der Wohnung, am 09.02.2026 das Flackern des Badlichts. Das mit Schreiben vom 01.09.2025 gemeldete unmotivierte Anschlagen des Rauchwarnmelders im Wohnzimmer, dessen Überprüfung ich erbat, wurde ignoriert. Das belegt Wissen um die Infraschall-Auslösung der Rauchwarnmelder, die zuvor zweimal ausgetauscht worden waren (Teil III, Rolle der ABG). Die Mainova nahm den Heizkörper in der 6qm kleinen Küche zum Anlass, Heizkosten einzufordern, die nicht angefallen sein können, weil die Heizung in die Küchenzeile verbaut werden musste und daher nicht genutzt werden kann. Außerdem wurde mir die Anmeldung bei einem Stromanbieter meiner Wahl verwehrt, vermutlich Folge des veralteten Stromzählers – die Wohnung war lange unbewohnt gewesen. Ich schrieb und schrieb, zuletzt an Vorstandsvorsitzenden Michael Maxelon, aber: Keine Reaktion. Auch nicht auf meine letzte Anfrage, welcher Abschlag für die Fernwärme nun gelte, woraus ich schließe, dass ich seit meinem Einzug zuviel vorauszahle (Teil III, Kapitel ABG und Mainova). Anzumerken ist, dass Aufsichtsratsvorsitzender der beiden kommunalen Betriebe der jeweilige Oberbürgermeister ist, derzeit Mike Josef.
Ein weiterer Beleg für Zusammenarbeit der ABG mit der Täterschaft im Haus ist die Zunahme der Mobbing- und Foltermaßnahmen gegen mich vor Ablieferung der Abmahnungen und auch vor Zustellung der Kündigung meiner Wohnung: Am 24.02.2026 vormittags bedrohte mich ein Nachbar mit dem Tod, nachmittags bedrohten mich zwei Polizisten des 8. Polizeireviers an meiner Tür ebenfalls (Teil III, Tatort Wohnung).
Am 26.02.2026 kündigte der ABG-Geschäftsführer Frank Junker meine Wohnung, wieder auf Basis von Täter-Protokollen, trotz der hier geschilderten Ereignisse, die Mitwisserschaft und Mittäterschaft der ABG bei den Menschenversuchen mit Infraschall-Waffen belegen. Die Kündigung erfolgte in zeitlichem Zusammenhang zur Abweisung meiner zweiten Untätigkeitsklage am 06.02.2026 (Teil III, Komplizenschaft Frankfurter Gerichte), mit der der Weg für die Kündigung freigemacht worden war. Für mich ist die Kündigung eine Aufforderung zu Selbstmord, da ohne staatlichen Schutz die Fortsetzung der Menschenversuche in einer neuen, dann achten Wohnung sicher und ein weiterer Umzug sinnlos wäre. Darauf weise ich in meinem Widerspruch gegen die Kündigung vom 30.03.2026 hin, ebenso auf die vielen Indizien für Verstrickung der ABG in die Menschenversuche, und infolgedessen auch auf meinen Anspruch auf Schadensersatz.Aber ob ich dafür noch lang genug leben werde?
Aktualisiert 01.04.2026
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Dieser Post ist ein angepasster Auszug aus Teil III von „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“. Im vorliegenden Text verweise ich auf die vier bisherigen Publikationen „Vibrierende Wohnungen“, „Infraschall-Waffen und geduldete Kriminalität“ Teil I, II und III, die über das Menü der Website als PDFs heruntergeladen werden können.